Logo Bayernportal

Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Markt Heiligenstadt i.OFr.

Markt Heiligenstadt i.OFr.

Hausanschrift

Marktplatz 20
91332 Heiligenstadt i.OFr.

Postanschrift

Marktplatz 20

91332 Heiligenstadt i.OFr.

Telefon

+49 9198 9299-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales