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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach

Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach

Hausanschrift

Wolfram-von-Eschenbach-Platz 1
91639 Wolframs-Eschenbach

Postanschrift

Wolfram-von-Eschenbach-Platz 1

91639 Wolframs-Eschenbach

Telefon

+49 9875 9755-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales