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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Gemeinde Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Gemeinde Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Hausanschrift

Herrnstr. 1
92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Postanschrift

Herrnstr. 1

92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Telefon

+49 9189 4411-0

Webseite

www.berg-opf.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales