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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Diese Leistung ist in der Stadt nicht vorhanden

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Hausanschrift

Dr.-Pfleger-Str. 15
92637 Weiden i.d.OPf.

Postanschrift

Dr.-Pfleger-Str. 15

92637 Weiden i.d.OPf.

Telefon

+49 961 81-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales