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Meister/-in der Hauswirtschaft; Beantragung der Erstattung der Kosten für den Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung

Die Lehrgangskosten zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung können auf Antrag erstattet werden.

Für Sie zuständig

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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
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Leistungsdetails

Teilnehmer/innen erhalten die Lehrgangskosten zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil I „Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen“ und Teil II „Betriebs- und Unternehmensführung“ erstattet.

Stand: 06.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus