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Zeuge vor Gericht; Vorladung

Einer Vorladung als Zeuge ist stets Folge zu leisten. Ein Ausbleiben oder eine grundlose Verweigerung der Aussage kann empfindliche Folgen haben.

Landgericht Deggendorf

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

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Amanstr. 19
94469 Deggendorf

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Postfach 1509
94455 Deggendorf