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Zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters gehört es, die Beratungsgegenstände der Gemeinderatssitzungen vorzubereiten und den Gemeinderat unter Angabe der Tagesordnung mit angemessener Frist zu den Sitzungen einzuberufen.
und
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Hauptstr. 28
86356 Neusäß
Postfach 1152
86344 Neusäß