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Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Online-Verfahren

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Ergänzung: Gemeinde Bernried am Starnberger See

Für Sie zuständig

Gemeinde Bernried am Starnberger See

Hausanschrift

Dorfstr. 26
82347 Bernried am Starnberger See

Postanschrift

Dorfstr. 26

82347 Bernried am Starnberger See

Telefon

+49 8158 907670

Webseite

www.bernried.de

Leistungsdetails

Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.

An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.

Stand: 19.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration