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Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses

Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.

Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Bezirksamtstraße 5
92526 Oberviechtach

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Bezirksamtstraße 5
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