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Ehename; Erklärung

Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.

Ansprechpartner - Markt Fürstenzell

SG 11.5 - Bürgerbüro: Leitung Standesamt, Pass- und Meldewesen

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