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Schaustellung von Personen; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in Ihren Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Landratsamt Berchtesgadener Land

Fachbereich 21 - Öffentliche Sicherheit und Gewerberecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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