Logo Bayernportal
- kein Ort -

Landwirtschaftsmeister/Landwirtschaftsmeisterin; Informationen zur Fortbildung

Landwirtschaftsmeister und Landwirtschaftsmeisterinnen werden für Fach- und Führungsaufgaben in landwirtschaftlichen Betrieben ausgebildet.

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
Stilisiertes Bild eines Hauses
Regierungen
Mehr zur Behörde

Leistungsdetails

Landwirtschaftsmeister und Landwirtschaftsmeisterinnen sind unternehmerisch denkende und handelnde Landwirte und Landwirtinnen, die den eigenen Betrieb bewirtschaften oder als Führungskräfte in vor- und nachgelagerten Bereichen tätig sind.

Durch die Meisterprüfung weist der Prüfungsteilnehmer

  • umfassendes Fachwissen
  • seine Fähigkeit zum Entscheiden und Handeln sowie
  • die Befähigung zur Mitarbeiterführung und zur Berufsausbildung

nach.

Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt nach Antrag beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch die Regierung. Der Prüfungsausschuss aus Praktikern und Lehrern bewertet die Leistungen und stellt das Gesamtergebnis fest.

Es ist ein Berufsabschluss als Landwirt/Landwirtin mit zweijähriger landwirtschaftlicher Berufspraxis erforderlich. Über die Zulassung in Ausnahmefällen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.

  • Anmeldungsbogen zur Landwirtschaftsmeisterprüfung
  • Zeugnis der berufspraktischen Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Nachweis über die Krankenversicherung während der Praxiszeit nach der Abschlussprüfung

Prüfungsgebühr: 350 EUR

Falls Kosten für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung außerhalb des Fachschulunterrichts anfallen, ist ein Eigenanteil von max. 600 EUR zu erbringen.

verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 03.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus