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Kirchenangelegenheiten; Auskünfte

Bei Fragen zu Kirchenangelegenheiten im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt können Sie auch an die Kreisverwaltungsbehörde wenden.

Für Sie zuständig

Landratsamt Hof - Fachbereich Z 1 Büro Landrat, Presse, Organisation, Innere Dienste, IuK

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales