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Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte

Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.

Stadt Königsbrunn

Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 15:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Am Freitagvormittag ist die Straßenverkehrsbehörde nur für Personen mit einem vorab vereinbarten Termin geöffnet.

Hausanschrift

Marktstraße 3a
86343 Königsbrunn

Postanschrift

Marktstraße 3a
86343 Königsbrunn