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Familiengericht; Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren

In bestimmten Angelegenheiten muss das Familiengericht vor einer Entscheidung das Jugendamt anhören.

Ansprechpartner - Stadt Weiden i.d.OPf.

Abteilung Allgemeiner Sozialdienst

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