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Abschusspläne; Erstellung, Bestätigung, Festsetzung und Überwachung der Erfüllung

Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild), Auer-, Birk-, und Rackelwild sowie Seehunde dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, soweit für diese Wildarten überhaupt Jagdzeiten festgesetzt sind.

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

Abt. 70 Veterinäramt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
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92318 Neumarkt i.d.OPf.

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92304 Neumarkt i.d.OPf.