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Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen; Beantragung einer Erlaubnis

In Bayern dürfen Schwangerschaftsabbrüche nur in zugelassenen Einrichtungen durchgeführt werden. Einrichtungen bedürfen daher einer Erlaubnis bzw. haben ihre Bereitschaft zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen anzuzeigen.

Landratsamt Berchtesgadener Land

Schwangerenberatung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 14:00 Uhr
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08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 14:00 Uhr
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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Bahnhofstraße 21 a
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Salzburger Straße 64
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