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Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

Ansprechpartner - Gemeinde Aresing

  • Zu finden in
    Rathaus Aresing (Zimmer: OG 4)
    Tätig für
    Sprechzeiten
    • Gemeinde Aresing

      Mo
      13:00 Uhr - 16:00 Uhr
      Di
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Do
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Fr
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Am 2. Donnerstag im Monat bis 18 Uhr
Anzahl: 1