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Pflege; Anzeige von vorbehaltenen Tätigkeiten

Das Erbringen oder Anbieten von krankenpflegerischen Tätigkeit gegen Entgelt ist unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Die Beschäftigung entsprechender Personen hierfür ist ebenfalls anzeigepflichtig.

Landratsamt Ebersberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do
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Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Eichthalstraße 5
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