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Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Für Sie zuständig

Gemeinde Burgoberbach

Gemeinde Burgoberbach

Hausanschrift

Ansbacher Str. 24
91595 Burgoberbach

Standesamt: Rathaus Herrieden, Herrnhof 10, 91567 Herrieden

Postanschrift

Ansbacher Str. 24

91595 Burgoberbach

Telefon

+49 9805 9191-0

Leistungsdetails

Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

  • Öffentliche Grünflächen; Pflege
    Öffentliche Grünflächen haben einen hohen Stellenwert für die Ökologie in den Gemeinden. Sie bieten vielfältigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere und verbessern als Staub-, Abgas- und Lärmfilter das Lokalklima.
Stand: 05.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales