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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Gemeinde Haimhausen - Steueramt

Gemeinde Haimhausen

Hausanschrift

Hauptstraße 17
85778 Haimhausen

neues Mehrzweckgebäude; Eröffnung im Winter 2019/2020

Postanschrift

Hauptstraße 15

85778 Haimhausen

Telefon

+49 8133 9303-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales