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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Gemeinde Bayerisch Eisenstein

Gemeinde Bayerisch Eisenstein

Hausanschrift

Anton-Pech-Weg 2
94252 Bayerisch Eisenstein

Postanschrift

Anton-Pech-Weg 2

94252 Bayerisch Eisenstein

Telefon

+49 9925 9403-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales