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Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach

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Hausanschrift

Wolfram-von-Eschenbach-Platz 1
91639 Wolframs-Eschenbach

Postanschrift

Wolfram-von-Eschenbach-Platz 1

91639 Wolframs-Eschenbach

Telefon

+49 9875 9755-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales