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Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

SÜC Energie und H20 GmbH

SÜC Energie und H20 GmbH

Hausanschrift

Bamberger Straße 2-6
96450 Coburg

Postanschrift

Postfach 30 42

96419 Coburg

Webseite

www.suec.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales