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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Stadt Erlangen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Abhängig vom jeweiligen Amt und Einrichtung.

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Rathausplatz 1
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Postanschrift

Rathausplatz 1
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