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Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertreterung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 1
97332 Volkach
Postfach 1161
97326 Volkach