Logo Bayernportal

Niederlassungserlaubnis; Beantragung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erteilung unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.

Stadt Ingolstadt

Amt für Ausländerwesen und Migration

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

Montag, Dienstag: nachmittags nur nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt

Postanschrift

85047 Ingolstadt