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Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Johann-Michael-Fischer-Str. 1
85232 Bergkirchen
Postfach 8
85230 Bergkirchen
Weiherweg 16
85221 Dachau
Weiherweg 16
85221 Dachau
Johann-Michael-Fischer-Str. 1
85232 Bergkirchen
Postfach 8
85230 Bergkirchen
Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.