Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Schweinfurter Str. 54
97464 Niederwerrn
Postfach 1151
97462 Niederwerrn
Schweinfurter Str. 54
97464 Niederwerrn
Postfach 1151
97462 Niederwerrn
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Schweinfurter Str. 54
97464 Niederwerrn
Postfach 1151
97462 Niederwerrn
Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.