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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
15:30 Uhr - 18:00 Uhr
Hauptstraße 17
85778 Haimhausen
Hauptstraße 15
85778 Haimhausen