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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Gemeinde Stegaurach

Fachbereich Bürgerservice

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

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Schloßplatz 1
96135 Stegaurach

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Postfach 61
96133 Stegaurach