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Sozialhilfe; Beantragung der Übernahme von Bestattungskosten

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden auf Antrag vom Sozialamt übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Stadt Straubing

Öffnungszeiten

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Theresienplatz 2
94315 Straubing

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Postfach 0352
94303 Straubing