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Sozialpass und Familienpass; Beantragung

Gemeinden und Landratsämter können einen Sozialpass und/oder Familienpass anbieten. Diesen können Sie dann beantragen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Hausanschrift

Stadtplatz 38
92660 Neustadt a.d.Waldnaab

Postanschrift

Postfach 1260

92657 Neustadt a.d.Waldnaab

Telefon

+49 9602 79-0

Webseite

www.neustadt.de

Leistungsdetails

Ein Sozial- oder Familienpass ermöglicht Einzelpersonen oder Familien mit einem geringen Einkommen sowohl die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel als auch den Besuch ausgewählter kultureller und sportlicher Einrichtungen zu vergünstigten Bedingungen.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde oder Landratsamt zur Verfügung.

Stand: 24.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales