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Kommunaler Finanzausgleich; Beantragung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen für Städte und Gemeinden

Bedarfszuweisungen werden u.a. bei nicht zu vertretenden Ereignissen, für Haushaltskonsolidierungsgutachten und Gemeindezusammenschlüsse gewährt. Stabilisierungshilfen werden an strukturschwache, konsolidierungswillige Kommunen in finanzieller Schieflage gewährt.

Landratsamt Starnberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Fr
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Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

Postanschrift

82317 Starnberg