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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Gemeinde Kleinostheim

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist wünschenswert! Terminvereinbarungen sind montags bis freitags bereits ab 07:00 Uhr und auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Hausanschrift

Kardinal-Faulhaber-Str. 12
63801 Kleinostheim

Postanschrift

Postfach 1110
63797 Kleinostheim