Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
und
13:30 Uhr - 15:00 Uhrund
13:30 Uhr - 15:00 Uhrund
13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Marktplatz 1
94535 Eging a.See
Marktplatz 1
94535 Eging a.See