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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten

Bürgerbüro

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

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Hauptstr. 10
87672 Roßhaupten

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Hauptstr. 10
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