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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Stadt Straubing

Einwohnermeldeamt (Meldewesen)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

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Barrierefreier Zugang über den Rathausinnenhof an der Simon-Höller-Straße

Hausanschrift

Theresienplatz 2
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 0352
94303 Straubing