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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Ingolstädter Straße 2
85077 Manching
Postfach 1209
85074 Manching