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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Gemeinde Meeder

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Anmerkung: Dienstag nachmittags Öffnungszeiten - ohne Kasse ! Mittwoch geschlossen Donnerstag nachmittags zusätzl. Kasse 16:00 bis 18:00 Uhr

Hausanschrift

Bahnhofstr. 1
96484 Meeder

Postanschrift

Bahnhofstr. 1
96484 Meeder