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Marktgebühren; Erhebung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

Für Sie zuständig

Markt Heiligenstadt i.OFr.

Hausanschrift

Marktplatz 20
91332 Heiligenstadt i.OFr.

Postanschrift

Marktplatz 20

91332 Heiligenstadt i.OFr.

Telefon

+49 9198 9299-0

Markt Heiligenstadt i.OFr.

Hausanschrift

Hauptstraße 21
91332 Heiligenstadt

Postanschrift

Hauptstraße 21

91332 Heiligenstadt

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Leistungsdetails

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

  • Marktordnung; Erlass

    Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Stand: 03.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie