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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Gemeinde Unterdietfurt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Sonderöffnungszeiten bei Volks- und Bürgerbegehren sowie Wahlen Volks- und Bürgerentscheiden entnehmen Sie der Homepage der Gemeinde Unterdietfurt oder den entsprechenden Aushängen

Hausanschrift

Dorfplatz 6
84339 Unterdietfurt

Postanschrift

Dorfplatz 6
84339 Unterdietfurt