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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Gemeinde Langenaltheim

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Passamt auch nach Vereinbarung

Rentenanträge nur nach Vereinbarung

Hausanschrift

Untere Hauptstr. 15
91799 Langenaltheim

Postanschrift

Untere Hauptstr. 15
91799 Langenaltheim