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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Evangelische Kirchengemeinde und Pfarrei Bad Steben

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
10:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
10:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:30 Uhr - 18:00 Uhr

Hausanschrift

Poststraße 1
95138 Bad Steben

Postanschrift

Poststraße 1
95138 Bad Steben