Logo Bayernportal

Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste; Beantragung der Zustimmung zur Umlage von gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen

Stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste müssen einen Antrag auf Zustimmung zur Umlage von gesondert berechenbaren betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen stellen, wenn die Einrichtungen öffentlich gefördert worden sind (z. B. Staat, Kommune).

Regierung von Unterfranken

Soziales und Jugend

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg