Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
und
15:00 Uhr - 16:30 Uhrund
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Gewerbepark BWB 29
83052 Bruckmühl
Postfach 1149
83044 Bruckmühl