Logo Bayernportal

Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Ansprechpartner - Stadt Dorfen

I.5 Bürgerservice, Melde- und Passwesen

Anzahl: 3