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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Stadt Feuchtwangen

BürgerAmt / Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Montag, Mittwoch, Donnerstag (14:00 - 16:00 Uhr) und Freitag nur mit Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Kirchplatz 2
91555 Feuchtwangen

Postanschrift

Postfach 1257
91552 Feuchtwangen