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Straußwirtschaft; Anzeige

Wenn Sie eine Straußwirtschaft betreiben wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.

Ansprechpartner - Große Kreisstadt Bad Kissingen

Referat II-3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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