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Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.
und
13:30 Uhr - 17:30 UhrBitte beachten Sie: Termine im Einwohnermeldeamt und Passamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung
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